Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verleih von Veranstaltungstechnik der Firma
SEHENSWERT
Stephan Wilke
Hohe Luft 1
27404 Heeslingen
Die Abholung und Rücklieferung der gemieteten Anlagen erfolgt nach schriftlich vereinbarten Zeiten auf dem Lieferschein. Allgemein gilt für Abholung am Miettag ab 12.00 Uhr, Rückgabe am Folgetag bis 11.00 Uhr. Bei Abholung der Anlagen wird die vereinbarte Miete im voraus fällig. Gegebenenfalls kann eine Kaution als Sicherheit verlangt werden, die der Mieter bei pünktlicher, kompletter und unversehrter Rückgabe der Anlage zurückerhält.
Bei Abholung der Anlagen unterzeichnet der Mieter einen Mietvertrag. Mit seiner Unterschrift erkennt er an, daß sich die Anlage in einwandfreiem Zustand befindet. Außerdem erkennt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Der Besteller sichert SEHENSWERT zu, die Anlage in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet für Beschädigungen, Verlust und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Anlagen.
Die Vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so ist SEHENSWERT hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle für jeden Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Besteller verpflichtet, den der SEHENSWERT EVENTS nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
Kommt ein Vertrag aus einem Grunde, den SEHENSWERT nicht zu vertreten hat nicht zur Durchführung, so ist der Mieter selbst dann zur vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat.
Sollten sich bei der Benutzung der von SEHENSWERT gestellten Gegenstände Mängel zeigen, die den einwandfreien Betrieb beeinträchtigen, so kann der Mieter nur dann Mietminderung um den Mietbetrag des entsprechenden Gerätes geltend machen, wenn der Mieter nachweislich (z.B. durch Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter und der Mailbox des Vermieters) rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung auf diese aufmerksam macht. Dadurch wird dem Vermieter die Gelegenheit gegeben, auf Bedienungsfehler hinzuweisen oder Ersatz zu beschaffen. Dieses gilt nur, wenn die Verursachung des Schadens durch den Mieter eindeutig auszuschließen ist.
Wenn SEHENSWERT die technische Durchführung der Veranstaltung übernimmt, gilt für die Haftung gleiches wie in Ziffer 7.; d.h. SEHENSWERT haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden beschränkt durch die Höhe der vereinbarten Tagesvergütung für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die von SEHENSWERT durchzuführende Veranstaltung trotz grob fahrlässigem Verschulden desselben gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung seitens SEHENSWERT , und der Besteller hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
Der Besteller ist verpflichtet, SEHENSWERT sofort telefonisch und schriftlich zu unterrichten, falls Dritte Zugriff auf die von SEHENSWERT gestellten Anlagen nehmen sollten (wie z. B. durch Pfändung).
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen mit der Firma SEHENSWERT:
§1
Bei der Anzahl der zu berechnenden Speisen und Getränke gehen wir mindestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der annähernden (max. 5 % Unterschied) und 10Tage vor der Veranstaltung von der definitiven Personenzahl aus . Später stornierte Speisen und Getränke finden keine Berücksichtigung und werden voll in Rechnung gestellt. Im Fall einer tatsächlichen Abweichung der Menü Zahl nach oben, wird die erhöhte Menüanzahl in Rechnung gestellt.
§2
Für Schäden oder Verlust (z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Dekorationsgegenständen etc.) die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde im vollem Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich von SEHENSWERT liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
§3
Abendveranstaltungen ab 17:00 Uhr enden ohne vorherige Absprache in der Regel um 2:00Uhr. Tagesveranstaltungen am 11:00 Uhr enden ohne vorherige Absprache in der Regel um 17:00 Uhr. Darüber hinausgehende Inanspruchnahme unserer Leistungen wird bei kulanter Handhabung gesondert berechnet. Der Veranstalter gibt durch die Verlängerung der Veranstaltung sein Einverständnis zur Zahlung des Überstundenausgleichs.
§4
Die vereinbarten Preise verstehen sich für Geschäftskunden zuzüglich, für Privatkunden inklusive der gesetzlichen, zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation je nach Marktlage und Saison vor.
§5
Rechnungen durch SEHENSWERT ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00€ geschuldet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Stade.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen – in den Grenzen des AGB-Gesetzes, soweit dieses gelten sollte, soweit wie möglich entspricht.